Datenschutz im KPS – Bewerberprozess

Seit Bestehen unserer Kanzlei im Jahre 2006, werden alle Bewerberdaten von uns selbstverständlich streng vertraulich behandelt. Da seit 25. Mai 2018 die europaweite Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft ist, ist es uns wichtig den Ablauf unseres Bewerbungsprozesses und die Handhabung persönlicher Daten für alle Bewerber nachvollzierbar und transparent darzulegen.

  • Alle eingegangenen Bewerbungen werden in unserer elektronischen Bewerberdatenbank gespeichert. Zu dieser haben ausschließlich die folgenden Personen Zugriff:
    • Unsere vier Geschäftsführer:
      • Caroline Huemer
      • Manfred Kotlik
      • Stefan Prokopp
      • Gerhard Schiesterl
      • Robert Pieslinger
    • Michaela Gausterer, Teamleiterin Personalverrechnung
    • Katharina Schmidradner, Teamleiterin Rechnungswesen für den Fachbereich Freie Berufe
    • Ursula Prokopp, Human Resources
    • Barbara Pfeiler, Teamleiterin Beratung für den Fachbereich Freie Berufe
    • Mirlinda Perzhaku, Teamleiterin Interne Services

Mit der Übermittlung oder Vorlage Ihrer Bewerbungsunterlagen stimmen Sie zu, dass Ihre persönlichen Daten und Bilder in unserer Bewerberdatenbank gespeichert und in unserem Unternehmen verarbeitet werden.

Eine Weitergabe der Daten kommt während des Bewerbungsverfahrens nur in Ausnahmefällen und nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung in Betracht (z.B. diverse Förderungen durch das Arbeitsmarktservice).

  • Beginnt ein Dienstverhältnis, gehen alle bereits gespeicherten Daten vom Bewerberstatus in den Mitarbeiterstatus über. Hier haben ausschließlich die Geschäftsführer, die Teamleiterin der Personalverrechnung und die beiden Mitarbeiterinnen im Kanzleimanagement und im Human Resources Einsicht.
  • Sollten wir Bewerbern keine geeignete Stelle anbieten können, bieten wir ihnen die Aufnahme in unsere elektronische Evidenzkartei an. Die Aufnahme in die Evidenzkartei erfolgt natürlich nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des jeweiligen Bewerbers.
  • Im Falle einer Absage werden die betreffenden Bewerber innerhalb einer Woche entsprechend informiert. Die gesamten Bewerbungsunterlagen werden nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist, d.h. nach spätestens 3 Jahren, vollständig gelöscht.

Selbstverständlich stehen wir bezüglich Rückfragen oder weiteren Informationen gerne zur Verfügung.

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