Landwirtschaftliche Nebentätigkeiten und Kleinunternehmergrenze
Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze für die Anwendung der Kleinunternehmerregelung von € 35.000 netto auf € 55.000 brutto angehoben. Die Änderung betrifft auch Land- und Forstwirte mit Nebentätigkeiten. Bleibt der […]
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