Energiekostenausgleichsgesetz 2022
Für den Zeitraum bis 2023 wurde die Vorausvergütung auf 25% des Vergütungsbetrags des vorangegangenen Vergütungszeitraumes angehoben. Produktionsbetriebe, die nicht nur im vorangegangenen, sondern auch im nachfolgenden Vergütungszeitraum (Kalender- oder Wirtschaftsjahr) […]
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