Entnahme von Gebäuden und Baurechten zu Buchwerten
Die Entnahme von Gebäuden aus dem Betriebsvermögen soll zukünftig aufgrund des Abgabenänderungsgesetzes (AbgÄG) 2023 zum Buchwert – und damit einkommensteuerneutral – erfolgen. Damit wird die Entnahme von Gebäuden insofern der […]
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