Rechnungswesen

Umsatzsteuer bei Ärzten

Eine Diagnoseüberprüfung ist keine Heilbehandlung und daher nicht umsatzsteuerbefreit. Ärzte sind von der Umsatzsteuer (USt) unecht befreit. Sie müssen einerseits keine USt abführen, dürfen andererseits aber keinen Vorsteuerabzug geltend machen.

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