Der Neustartbonus als Maßnahme für neue MitarbeiterInnen
Es ist nicht zulässig, neue MitarbeiterInnen sofort in die Kurzarbeit einzubeziehen. Eine Voraussetzung ist nämlich, dass ein/e MitarbeiterIn zumindest einen Monat vor Beginn der Kurzarbeit im Unternehmen beschäftigt ist (Weitere […]
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