Betriebskosten – Welche Sie an den Mieter weiterverrechnen können & welche Kosten Sie als Vermieter tragen

Altbau- und Genossenschaftswohnungen sowie geförderte Wohnungen

Die Betriebskosten ergeben sich grundsätzlich aus dem Verhältnis der Nutzfläche jeder Wohnung zur Gesamtnutzfläche des Gebäudes.

Bei Altbau und- Genossenschaftswohnungen sowie geförderten Wohnungen hat der Vermieter die Betriebskostenabrechnung bis 30. Juni des darauffolgenden Jahres an seine Mieter zu übermitteln.

Vom Mietrechtsgesetz (MRG) ausgenommene Liegenschaften

Für Liegenschaften, die vom MRG ausgenommen sind oder die nur in den Teilanwendungsbereich des MRG fallen, sollten Mieter und Vermieter den Umfang und den Abrechnungszeitpunkt der Betriebskosten im Mietvertrag schriftlich vereinbaren, um Diskussionen zu vermeiden.

Zulässige Betriebskosten für Wohnungen nach MRG und Genossenschaftswohnungen

  • Wasser und Abwasser
  • Eichung, Wartung und Ablesung von Messanlagen zur Verbrauchsermittlung
  • Kanalräumung, Müllabfuhr und Rauchfangkehrer
  • Entrümpelung und Schädlingsbekämpfung
  • Beleuchtungen von allgemein zugänglichen Teilen des Hauses (zB. Stiegenhaus und Gemeinschaftsflächen)
  • Versicherung für Feuer, Haftpflicht und Leiterwasserschaden
  • Verwaltungshonorar
  • Hausreinigung und Schneeräumung
  • Öffentliche Abgaben
  • Betrieb von Gemeinschaftsanlagen (zB. Aufzüge, Grünanlagen, Gemeinschaftsräume)

Stimmt die Mehrheit der Hauptmieter zu, können auch

  • Versicherungen für Glasbruch und Sturmschaden

verrechnet werden.

Nicht verrechenbar sind beispielsweise Reparaturen und Zahlungen für die Instandhaltungsrücklage.

Verwaltungshonorar

Der Vermieter kann seinen Mietern mit einer Pauschale sämtliche Verwaltungskosten, die im Zusammenhang mit dem Mietobjekt stehen, verrechnen. Dazu zählen unter anderem Drucksorten und Buchungsgebühren.

Für das Jahr 2018 beträgt der Verwaltungskostensatz 3,59€/m² Nutzfläche pro Jahr. Achtung: Im Jahr 2019 steigt der Wert auf 3,60€/m² Nutzfläche pro Jahr.

Hier finden Sie auch auf unserer Website eine ausdruckbare Checkliste der verrechenbaren Betriebskosten.

Brauchen Sie Unterstützung bei der Weiterverrechnung der Betriebskosten an Ihren Mieter? Gerne erstellen wir für Sie die Abrechnung!

Melden Sie sich hier zum Beratungsgespräch an!

[av_blog blog_type=\’taxonomy\‘ link=\’category,126\‘ blog_style=\’single-big\‘ av_uid=\’av-rkm9m9\‘]