BESTELLUNGEN IM INTERNET – KEIN VORSTEUERABZUG?!

Bestellungen im Internet, zum Beispiel über Amazon und Apple, gewinnen zunehmend an Bedeutung im unternehmerischen Bereich. Die meisten Versandhäuser führen keine Filialen oder Lagerstätten in Österreich und versenden ihre Waren aus anderen EU-Ländern, sodass es zu innergemeinschaftlichen Warenlieferungen kommt.

Aus umsatzsteuerlicher Sicht macht es einen erheblichen Unterschied, zu welcher Gruppe der Käufer (=Abnehmer) gehört.

  • Ist der Abnehmer ein Unternehmer und wird der Gegenstand für unternehmerische Zwecke gekauft, liegt ein innergemeinschaftlicher Erwerb
    • Merkmale der Rechnung:
      • Rechnung ohne Umsatzsteuer
      • Hinweis auf steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung
      • UID Nummer des Warenempfängers (Abnehmer)
  • Ist der Abnehmer eine Privatperson, spricht man von innergemeinschaftlichem Versandhandel. Überschreiten Versandhäuser, die zu österreichischen Privatpersonen liefern, die Lieferschwellen-Grenze von EUR 35.000,00 kommt es zur der Besteuerung im Bestimmungsland (=Österreich)
    • Merkmale der Rechnung:
      • österreichische UID Nummer des Lieferanten
      • österreichische Umsatzsteuer

Es darf zu keiner Vermischung der beiden Regeln kommen!

Eine Rechnung mit österreichischer Umsatzsteuer, die einer grenzüberschreitenden Warenlieferung an einen österreichischen Unternehmer zugrunde liegt, berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug – auch wenn der Lieferant eine gültige österreichische UID-Nummer aufweist.

Grafische Zusammenfassung anhand eines Beispiels

Bestellung eines Laptops bei Apple; Lieferung erfolgt direkt vom Warenlager in Irland. Durch das Überschreiten der Lieferschwelle weist Apple eine gültige österreichische UID Nummer auf.

Mehr Informationen über Interneteinkäufe finden Sie bei diesem Artikel.