Begleitende Kontrolle – Alternative zur Betriebsprüfung für Großunternehmen

Ab 1.1.2019 ist es möglich einen Antrag auf „begleitende Kontrolle“ zu stellen. Durch diese können Betriebsprüfungen vermieden und eine kontinuierliche Abstimmung mit dem Finanzamt gewährleistet werden.

Welche Voraussetzungen muss ihr Unternehmen erfüllen:

  • Buchführung nach Unternehmensgesetzbuch UGB (nicht IFRS)
  • Mehr als 40 Millionen Euro Umsatz in den beiden Wirtschaftsjahren vor Antragstellung
  • Keine Finanzvergehen in den letzten 5 Jahren – keine Strafe/Verbandsgeldbuße resultierend aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
  • Positives Gutachten eines Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers über die Einrichtung eines Steuerkontrollsystems

Die begleitende Kontrolle setzt eine erhöhte Offenlegungspflicht voraus und hat den laufenden Kontakt zwischen dem Unternehmen und dem Finanzamt zum Ziel. Das Unternehmen hat das zuständige Finanzamt laufend über bereits verwirklichte oder noch nicht verwirklichte steuerrelevanten Sachverhalte zu informieren.

Die ersten Schritte zur begleitenden Kontrolle:

  • Liegen die Voraussetzungen vor, wird eine Betriebsprüfung für die bisher noch nicht geprüften Jahre durchgeführt
  • Wenn sich das Unternehmen als steuerlich zuverlässig erweist, stellt das Finanzamt über Antrag die Voraussetzungen für die begleitende Kontrolle mit einem Bescheid fest.

Ablauf der begleitenden Kontrolle:

  • Unternehmer haben sämtliche steuerrelevanten Umstände gegenüber der Betriebsprüfung offenzulegen (beispielsweise Änderungen der Verrechnungspreisvereinbarungen im Konzern)
  • Mindestens 4x pro Kalenderjahr treffen sich Vertreter des Unternehmens und der Betriebsprüfung. Der Inhalt der Besprechung wird in einer Niederschrift dokumentiert.
  • Das Gutachten über das Steuerkontrollsystem wird mindestens alle 3 Jahre oder bei wesentlichen Veränderungen des Kontrollumfelds erneuert
  • Das Finanzamt prüft sowohl die Angemessenheit des Steuerkontrollsystems, als auch die Einhaltung der vorgesehenen Kontrollen
  • Die Betriebsprüfung setzt begleitende Prüfungshandlungen

Vorteile der begleitenden Kontrolle:

  • Alle steuerlichen Themen können im laufenden Prozess direkt mit dem zuständigen Finanzorgan abgestimmt werden. Dadurch kann das Unternehmen überraschende Feststellungen im Nachhinein, oft Jahre später, vermeiden.
  • Durch die Einrichtung eines dokumentierten Steuerkontrollsystems reduzieren die Organe des Unternehmens das Risiko einer finanzstrafrechtlichen Verfolgung erheblich, da dadurch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln praktisch ausgeschlossen wird.

Steuerkontrollsystem, worum handelt es sich dabei?

Es umfasst die Summe aller Maßnahmen, die gewährleisten,

  • dass die Besteuerungsgrundlagen in richtiger Höhe ausgewiesen,
  • die Steuern termingerecht und in korrekter Höhe abgeführt werden und
  • dass das Unternehmen in Hinblick auf Änderungen von Steuervorschriften immer up to date bleibt

Das Steuerkontrollsystem ist Teil des Risikomanagementsystems im Unternehmen. Auf der Grundlage einer umfassenden Risikoanalyse werden Prozesse und Kontrollmaßnahmen definiert, die die Einhaltung der steuerlichen Vorschriften sicherstellen und überprüfbar dokumentieren.

Kann die begleitende Kontrolle beendet werden?

Die „begleitende Kontrolle“ kann jederzeit von beiden Seiten beendet werden.

Unser Angebot

Besprechen Sie mit uns die Vor- und Nachteile der begleitenden Kontrolle für Ihr Unternehmen. Gerne beraten wir Sie bei der Einrichtung eines auf Ihr Unternehmen zugeschnittenen Steuerkontrollsystems.

Lesen Sie auch unseren Artikel zur \“Neuorganisation der gemeinsamen Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben (GPLA)\“.

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