Aufruf zum Fördergespräch – Ausfallsbonus und Fixkostenzuschuss und andere Maßnahmen jetzt beantragen! – Es lohnt sich!

Der Ausfallbonus – eine Chance gerade für EPU´s und KMU´s

Unternehmen, mit einem monatlichen Umsatzausfall von 40% oder mehr, sind berechtigt den Ausfallsbonus zu beantragen.

  • Maximal können pro Monat EUR 60.000,– beantragt werden.
  • Als Vergleichszeitraum gilt der jeweilige Monat vor Ausbruch der COVID-Pandemie; für November und Dezember 2020 sind das die entsprechenden Monate 2019. Für die Berechnung eines etwaigen Ausfallsbonus Jänner 2021 gilt Jänner 2020. Für den Zeitraum April 2021 ist der April 2019 maßgeblich.

Der Ausfallsbonus beträgt 30% des Umsatzrückganges und besteht dabei aus zwei Teilen:

  • 15% gelten als nicht rückzahlbarer Zuschuss,
  • 15% zählen als Vorauszahlung zum Fixkostenzuschuss 800.000 und müssen am Ende der Förderperiode durch eine gesonderte Abrechnung nachgewiesen werden. Eine positive Differenz führt zu einer weiteren Auszahlung. Eine negative Differenz muss zurückbezahlt werden.

Für all unsere Klienten, für die wir regelmäßig die Buchhaltung führen, prüfen unsere Berater und Rechnungswesen Mitarbeiter, ob Ihr Unternehmen für eine dieser Fördermaßnahmen in Frage kommt.

Dieser Aufruf richtet sich daher besonders an unsere Kunden, die das Rechnungswesen selbst führen!

Wird der volle Ausfallsbonus von 30% beantragt, ist es auch notwendig den Fixkostenzuschuss 800.000 zu beantragen, wobei davon die bereits ausgezahlten 15% des Umsatzrückganges angerechnet werden.

Sollte der Fixkostenzuschuss 800.000 eine geringere Summe als die 15%ige Vorauszahlung des Ausfallsbonus ausmachen, so muss dieser Teil bzw. die Differenz wieder zurückgezahlt werden. Mehr zum Fixkostenzuschuss 800.000 erfahren Sie hier.

Ein Rechenbeispiel zur Veranschaulichung:

KPS -Tipp 

Wir bei KPS haben die Erfahrung gemacht, dass der Ausfallbonus und der Fixkostenzuschuss 800.000 zwei potente Fördermaßnahmen für von der Corona-Krise betroffene Unternehmen darstellen. Erste Ergebnisberechnungen für Klienten ergeben oftmals Gutschriften im hohen vierstelligen und oftmals fünfstelligen Bereich.

Bitte beachten Sie: Der Ausfallbonus für November und Dezember 2020 ist bis spätestens 15.04.2021 zu beantragen! Die Förderperiode für den Ausfallbonus beginnt mit 01.11.2020 und endet mit 30.06.2021. Umsatzersatz und Ausfallbonus sind nicht für dasselbe Monat möglich!

Was wir für Sie tun können

Gerne unterstützen wir Sie bei der Beantragung und Beratung zur bestmöglichen Nutzung der derzeitigen Förderungen!

Melden Sie sich bei uns!

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