Am 25. Mai 2023 hat der Niederösterreichische Landtag eine Erhöhung der Ortstaxe entschieden. Die Höhe der Ortstaxe ab 2024 richtet sich danach, ob es sich bei der Gemeinde um eine Kurortgemeinde oder eine Nicht-Kurortgemeinde handelt.
Bis 31. Dezember 2023 wurden die Gemeinden noch in Ortsklassen unterteilt. Je Ortsklasse gab es einen entsprechenden Nächtigungstaxensatz. A 01.01.2024 unterbleibt die Aufteilung der Ortsklassen, es wird nun unterschieden zwischen Kurortgemeinde und Nicht-Kurortgemeinde.
Die Nächtigungssätze betragen laut NÖ Tourismusgesetz 2023 ab 01.01.2024 für
- Kurortgemeinden EUR 2,90
- Nicht-Kurortgemeinden EUR 2,50
Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch unter office@kps-partner.at oder telefonisch unter +43 2236 506220 zur Verfügung.
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.