AMS Förderungen ausschließlich über das eAMS Konto möglich

Seit 01.06.2022 gibt es seitens des AMS neue Regelungen zur Einreichung von Förderungsanträgen.

Die Beantragung der Förderungen (z.B. Eingliederungsbeihilfe) ist in Zukunft nur mehr über das eAMS-Konto möglich.

Für Dienstgeber ist es daher wichtig, rechtzeitig einen Antrag zur Eröffnung eines eAMS-Kontos zu stellen, um eine rasche Abwicklung zu gewährleisten.

Zu einem eAMS-Konto gelangen Sie mittels eines Formulars, welches direkt an das zuständige AMS inkl. einer Ausweiskopie gesendet werden kann.

Genauere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
https://www.ams.at/unternehmen/service-zur-personalsuche/eams-konto–ein-konto–viele-vorteile#niederoesterreich

Nach Erhalt der Zugangsdaten per Einschreiben können Sie in Ihr neues eAMS-Konto einsteigen. Hier gibt es dann die Möglichkeit, uns als Steuerberater eine Zugriffsberechtigung zu geben, damit wir für Sie die Beihilfen einreichen können.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Antragsstellung oder bei allgemeinen Fragen unter office@kps-partner.at oder +43 2236 506 220.

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Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.