Änderung im Bereich der Unfallversicherung der Sozialversicherungsanstalt der Bauern

Es ist ab sofort möglich auch Lebensgefährten in die Unfallversicherung einzubeziehen!

Die bäuerliche Unfallversicherung ist als Betriebsversicherung zu sehen. Versichert ist nicht nur der Betriebsführer, sondern auch Angehörige, wenn sie im Betrieb ohne Bezahlung  tätig sind.

Gesetzeslage Angehörige bisher

  • Ehegatte / Ehegattin oder der eingetragene Partner / die eingetragene Partnerin
  • Eigene Kinder
  • Enkel, Wahl-, Stief oder Schwiegerkinder
  • Eltern sowie Großeltern
  • Wahl-, Stief oder Schwiegereltern oder ihre Geschwister

Gesetzeslage Angehörige neu

Mit Zustimmung des Betriebsführers können auch folgende am Betrieb mittätige Personen versichert werden:

  • Lebensgefährten des Betriebsführers
  • Lebensgefährten eines Kindes des Betriebsführers
  • Lebensgefährten von Enkel, Wahl-, Stief oder Schwiegerkinder
  • Lebensgefährten von Eltern sowie Großeltern

Bei gleichzeitiger Hausgemeinschaft mit dem Betriebsführer

Weiters besteht die Möglichkeit des Versicherungsschutzes für Pflegekinder, pflegende Angehörige, haushaltsführende Lebensgefährten und „Satzungsangehörige“, das sind beispielsweise Eltern und Geschwister , wenn sie  ihren Lebensunterhalt überwiegend aus dem Ertrag des Betriebs bestreiten und hauptberuflich keiner Beschäftigung außerhalb des Betriebes nachgehen oder von einem BSVG – Pensionisten überwiegend erhalten werden.

Beitrag: pro Person und Monat: EUR 10,51

Beginn der Versicherung: mit dem auf den Beitritt folgenden Tag – nicht rückwirkend

Was ist zu tun?

Sie füllen das Formular auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt der Bauern aus und übermitteln es an die Sozialversicherungsanstalt.