Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen

Bis zu einem Jahresumsatz von Euro 100.000,- sind Umsatzsteuervoranmeldungen („UVA“) quartalsweise an das Finanzamt zu übermitteln. Die Voranmeldung für das erste Quartal 2015 ist am 15.05.2015 fällig.

Mit der ersten Umsatzsteuervoranmeldung des Jahres (bei monatlicher UVA: Jänner 2015, fällig am 15.03.2015) können Sie freiwillig zur monatlichen Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen optieren, auch wenn Ihre Umsätze die Grenze nicht überschreiten. Um diese Option zu nutzen, geben Sie eine Umsatzsteuervoranmeldung für den Zeitraum Jänner ab (anstatt wie bisher eine quartalsweise Umsatzsteuervoranmeldung).

Haben Sie im Vorjahr einem Umsatz von mehr als Euro 100.000,- erzielt, sind Sie jedenfalls zur monatlichen Abgabe einer UVA an das Finanzamt verpflichtet.

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