3G Pflicht am Arbeitsplatz – ab dem 1. Nov. 2021

Die Mitteilung des Gesundheitsministers und des Arbeitsministers vom 20.01.2021

Die 3G-Regel ist für Arbeitnehmer*innen verpflichtend ab 1. November 2021 einzuhalten

Gültigkeit der Regel – fast alle Branchen

  • Die 3G-Regel soll überall dort gelten, wo \“ein physischer Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen werden kann\“.
  • Dies wird somit auf die meisten Arbeitsplätze (z.B. auch im Büro) zutreffen.

Übergangsfrist und Regelung bis einschließlich 14. November 2021

Bis einschließlich 14. November gilt eine Übergangsfrist:

  • All jene ohne 3G-Nachweis müssen bis dahin durchgehend eine FFP2-Maske tragen.

Drohende Strafen bei Zuwiderhandeln

Bei Zuwiderhandeln drohen Strafen für

  • Arbeitnehmer bis zu 500 Euro
  • für Arbeitgeber bis zu 3.600 Euro

Die Herausforderungen welche Tests anerkannt werden

Besondere Schwierigkeiten sind wahrscheinlich dann zu erwarten, wenn – so wie derzeit in Wien oder bald womöglich auch österreichweit – nur noch PCR-Tests als Testnachweis anerkannt werden, da diese einen wesentlich erhöhten Organisationsaufwand bedeuten.

Ungültiger 3G Nachweis – Freistellung und Homeoffice

Personen, welche weder getestet noch geimpft oder genesen sind, müssen nach Möglichkeit im home office arbeiten oder werden gem. Ankündigung unbezahlt freigestellt.

Was wir für Sie tun können

Da die angekündigte Regelung etliche arbeitsrechtliche Fragen aufwirft, welche voraussichtlich auch nach der für Freitag bzw. Samstag angekündigte Verordnung weiter bestehen, hält Sie das KPS-Personalmanagement-Team natürlich am Laufenden und ist bei Fragen jederzeit für Sie da!

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