Beurteilung IKS & SKS
Robert Pieslinger
GeschäftsführerDurch unsere umfassende Ausbildung sind wir als Wirtschaftsprüfer prädestiniert dafür, neben Abschlussprüfungen auch andere Bestätigungsleistungen zu übernehmen und dem Unternehmen damit Sicherheit in verschiedenen Bereichen zu geben.
Über IKS & SKS
Das Interne Kontrollsystem (IKS) bezeichnet jene Verfahren und Strukturen, die das ordnungsgemäße und gesetzeskonforme Funktionieren der Organisation „Unternehmen“ sicherstellen sollen. Je nach Unternehmensgröße und Komplexität des Geschäfts wird das IKS in unterschiedlicher Ausgestaltung angemessen sein.
Die Einrichtung des IKS ist nicht bloß ein gesetzliches Erfordernis, gut eingespielte Prozesse und Kontrollen schaffen Mehrwert durch – Sicherung des Vermögens, – Fehlervermeidung und Aufdeckung in betrieblichen Prozessen (Verhinderung von Doppelzahlungen, Vermeidung von Fristüberschreitungen und Verjährungen), – Sicherstellung der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften.
Die Bundesabgabenordnung ermöglicht für große steuerpflichtige Unternehmen eine begleitende Kontrolle durch die Finanzverwaltung . Diese tritt an die Stelle der so genannten Außenprüfung. Eine der Voraussetzungen für die Ausübung der Option ist ein funktionsfähiges Steuerkontrollsystem (SKS) im Unternehmen. Das SKS umfasst alle Maßnahmen, die gewährleisten sollen, dass die Besteuerungsgrundlagen für die jeweilige Abgabenart in der richtigen Höhe ermittelt und die darauf entfallenden Steuern termingerecht abgeführt werden. Das Funktionieren dieses SKS ist von einem Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater zu beurteilen und mit schriftlichem Gutachten zu bestätigen.
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