Abschlussprüfungen

Sie können sich auf uns verlassen.

Wir führen gesetzliche und freiwillige Abschlussprüfungen durch.

Gesetzliche Abschlussprüfung

Für Kapitalgesellschaften, Stiftungen und große Vereine.

Rechnungsprüfungen

für kleine und mittelgroße Vereine

Freiwillige Abschlussprüfung

Schaffen Sie Vertrauen bei Stakeholdern.

Robert Pieslinger

Robert Pieslinger

Partner | Wirtschaftsprüfer

Die Wirtschaftsprüfung ist als Pflichtprüfung für die geprüften Unternehmen eine notwendige Verpflichtung mit der Chance auf neue Einsichten in das Funktionieren der betrieblichen Abläufe. Für den Prüfenden ist sie aufgrund der unterschiedlichen Branchen der geprüften Unternehmen immer wieder eine interessante Herausforderung. Neben den Abschlussprüfungen bieten wir als Wirtschaftsprüfer eine Vielzahl an Dienstleistungen an, die dem Unternehmen Sicherheit geben können. Reden Sie mit uns.

Gesetzliche & freiwillige Abschlussprüfungen


Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine und Kleinst GmbH), von Stiftungen und von großen Vereinen ist gesetzlich verpflichtend durch einen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen. Gesetzliche Abschlussprüfungen führen wir mit der NEXIA TU Wirtschaftsprüfung GmbH, Zweigniederlassung Guntramsdorf, durch. Die NEXIA TU Wirtschaftsprüfung GmbH ist unter der Registernummer 1600008 bei der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) erfasst, die für die Durchführung von Pflichtprüfungen erforderliche Bescheinigung der APAB hat eine Laufzeit bis August 2029.

Bei kleinen und mittelgroßen Vereinen bieten wir auch die im Vereinsgesetz vorgesehene Rechnungsprüfung an.


Darüber hinaus kann auch eine freiwillige Prüfung großen Nutzen schaffen, denn ein positives Prüfungsurteil eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers schafft Vertrauen bei Stakeholdern wie Banken, Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, oder der Finanverwaltung.

Aufgrund strenger Unabhängigkeitsvorschriften darf ein Wirtschaftsprüfer bei einem Abschluss, bei dessen Erstellung er mitgewirkt hat, nicht gleichzeitig die Rolle eines Abschlussprüfers wahrnehmen.

Unser Ziel | Ihr Nutzen


Bestätigung

Bestätigung der Gesetzeskonformität des Jahresabschlusses und Lageberichts, Erteilung eines positiven Prüfungsurteils

Optimierung

von Geschäftsprozessen, Abläufen, Nachschärfen des IKS, durch bedarfsgerechte Kommunikation unserer Beobachtungen und Fragestellungen

Vertrauen

Vertrauen bei Stakeholdern wie Banken, Lieferanten, Kunden, MitarbeiterInnen oder der Finanzverwaltung schaffen

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