Abschlussprüfungen


Gesetzliche & freiwillige Abschlussprüfungen
Der Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften (ausgenommen kleine und Kleinst GmbH), von Stiftungen und von großen Vereinen ist gesetzlich verpflichtend durch einen Wirtschaftsprüfer zu bestätigen. Gesetzliche Abschlussprüfungen führen wir mit der NEXIA TU Wirtschaftsprüfung GmbH durch. Die NEXIA TU Wirtschaftsprüfung GmbH ist unter der Registernummer 1600008 bei der Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAB) erfasst, die für die Durchführung von Pflichtprüfungen erforderliche Bescheinigung der APAB hat eine Laufzeit bis August 2029.

Bei kleinen und mittelgroßen Vereinen bieten wir auch die im Vereinsgesetz vorgesehene Rechnungsprüfung an.
Darüber hinaus kann auch eine freiwillige Prüfung großen Nutzen schaffen, denn ein positives Prüfungsurteil eines unabhängigen Wirtschaftsprüfers schafft Vertrauen bei Stakeholdern wie Banken, Lieferanten, Kunden, Mitarbeitern, oder der Finanverwaltung.
Aufgrund strenger Unabhängigkeitsvorschriften darf ein Wirtschaftsprüfer bei einem Abschluss, bei dessen Erstellung er mitgewirkt hat, nicht gleichzeitig die Rolle eines Abschlussprüfers wahrnehmen.
Unser Ziel | Ihr Nutzen
Diese News könnten Sie interessieren
Abwesenheit – Mitarbeitertagung der Treuhand Union 2025
Liebe Kundinnen und Kunden, wir möchten Sie darüber informieren, dass auch in diesem Jahr wieder…
Investitionen sollen nicht vor November 2025 getätigt werden
Ab 1. November 2025 soll der Investitionsfreibetrag (IFB) deutlich erhöht werden. Damit können Sie Investitionen…
Die geplante neue Trinkgeldpauschale
Der Ministerrat hat am 28.7.2025 Neuregelungen im Zusammenhang mit Trinkgeldern beschlossen, die Änderungen im Sozialversicherungs-…