Aus für Arbeitsplatz- und Homeoffice-Pauschale – digitale Arbeitsmittel steuerfrei

Die Arbeitsplatzpauschale für Selbständige und die Telearbeitspauschale sollen ab 2027 entfallen. Im Gegenzug wird die unentgeltliche Überlassung digitaler Arbeitsmittel durch den Arbeitgeber steuerfrei gestellt.

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 beginnen, sollen sowohl die große und kleine Arbeitsplatzpauschale (Selbständige) als auch die Telearbeits-(Homeoffice-)Pauschale wegfallen. Erhalten bleiben das Arbeitszimmer im Wohnungsverband nach den allgemeinen Voraussetzungen sowie die Geltendmachung von Aufwendungen für ergonomisch geeignetes Mobiliar (Schreibtisch, Drehstuhl, Beleuchtung) bis 300 € pro Kalenderjahr. Neu und begünstigend: Die unentgeltliche Überlassung digitaler Arbeitsmittel (z. B. Laptop, Mobiltelefon) durch den Arbeitgeber soll ausdrücklich steuerfrei bleiben.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.