Investitionen sollen nicht vor November 2025 getätigt werden

Ab 1. November 2025 soll der Investitionsfreibetrag (IFB) deutlich erhöht werden. Damit können Sie Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen steuerlich noch besser nutzen.

Erhöhter Investitionsfreibetrag ab November 2025 geplant

Ab 1. November 2025 soll der Investitionsfreibetrag (IFB) deutlich erhöht werden. Damit können Sie Investitionen in abnutzbares Anlagevermögen steuerlich noch besser nutzen.

Der IFB beträgt künftig

  • 20 % (statt bisher 10 %) für allgemeine Investitionen und
  • 22 % (statt bisher 15 %) für Investitionen im Bereich Ökologisierung.

Die Bemessungsgrundlage bleibt bei EUR 1 Mio pro Betrieb und Wirtschaftsjahr. Somit können zusätzliche Betriebsausgaben bis zu EUR 200.000 bzw. 220.000 geltend gemacht werden. Der Investitionsfreibetrag wirkt wie eine zusätzliche Betriebsausgabe und mindert den steuerpflichtigen Gewinn.

Begünstigt sind neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren, die in Österreich eingesetzt werden. Nicht begünstigt sind unter anderem Grund und Boden, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Fahrzeuge mit CO₂-Emissionen über 0 g/km oder Gebäude (mit wenigen ökologischen Ausnahmen). Der IFB steht Einzelunternehmer:innen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften zu und ist im Jahr der Anschaffung oder Herstellung geltend zu machen.

Befristung und Übergangsregelung

Der erhöhte IFB gilt befristet für Investitionen, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nach dem 31. Oktober 2025 und vor dem 1. Jänner 2027 anfallen. Damit profitieren insbesondere jene Investitionen, die im Zeitraum November und Dezember 2025 sowie im gesamten Jahr 2026 umgesetzt werden. Wenn sich ein Anschaffungs- oder Herstellungsvorgang über mehrere Jahre erstreckt, kann der erhöhte IFB nur für jene Teilbeträge in Anspruch genommen werden, die auf den Begünstigungszeitraum entfallen. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die steuerliche Begünstigung unmittelbar zur Konjunkturbelebung beiträgt.

Tipp

Geplante Investitionen sollten frühzeitig geprüft werden – durch eine zeitliche Verschiebung in den Begünstigungszeitraum ab November 2025 kann sich eine spürbare Steuerersparnis ergeben. Besonders bei größeren Projekten ist es sinnvoll, die Kostenverteilung über mehrere Wirtschaftsjahre und den optimalen Anwendungszeitpunkt des IFB zu prüfen.

Quelle: TreuhandUnion Österreich – KPS als Partner

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung der Sprachformen männlich, weiblich und divers (m/w/d) verzichtet. Alle Bezeichnungen gelten für alle Geschlechter.