Fristende für Abfuhr der Abzugssteuer und Meldung gem. 107 EStG für Einkünfte aus der Einräumung von Leitungsrechten
15. Februar 2026
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 15. Tag im Februar um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.