Durchführung Arbeitnehmerveranlagung – Ende 5-Jahres-Frist
31. Dezember 2025
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 31. Tag im Dezember um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.