
- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Fristende Arbeitnehmerveranlagung bei Pflichtveranlagungen
Eine Veranstaltung alle 1 Jahr(e) am 30. Tag im September um 00:00 Uhr und sich unbegrenzt wiederholt.
(betrifft Personen mit 2 Lohnzetteln und Dienstverhältnissen in einem Jahr)