- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Frist Fälligkeit: EU-OSS Meldung 2. Quartal
31. Juli 2023
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Jahr(en) am 31. Tag im Juli um 00:00 Uhr stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Immer am 31.07. jedes Jahr ist die Abgabe und Zahlung Ihrer EU-OSS Meldung für das 2. Quartal fällig.
Nutzen Sie unsere Export-Funktion für wichtige Fristen und Termine und haben Sie damit stets den Überblick über die wichtigsten Fristen!