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Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats
15. Januar
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Monat(en) um 00:00 Uhr am 15. Tag des Monats stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Jeweils am 15. des Monats sind die Lohnabgaben des Vormonats an das Finanzamt abzuführen.
Beispiel: Lohnabgaben für Jänner sind am 15. Februar fällig.
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