Vermögensstatus & Fortbestehensprognose
Fortbestehensprognose
Bei Unternehmen in der Krise (zB buchmässige Überschuldung, die nicht durch stille Reserven kompensiert wird) stellt sich die Frage, ob eine insolvenzrechtlich beachtliche Überschuldung vorliegt. Ist das „Überleben“ das wahrscheinlichste Szenario und kann damit weiterhin von einem Fortbestand ausgegangen werden? Die Beantwortung dieser Frage ist für alle Stakeholder wichtig. Das Instrument dazu ist die Fortbestehensprognose. Die Verantwortung für die Aufstellung einer derartigen Prognose liegt beim Geschäftsführer des Unternehmens.
Eine Fortbestehensprognose besteht aus einer Unternehmensplanung (Zahlenteil) sowie einer verbalen Erläuterung dazu, und hat einen mehrjährigen Zeitraum abzudecken. Die Aufstellung einer derartigen Prognose ist eine diffizile Aufgabe.
Alternativ können wir auch ein Prüfungsurteil über einen von Ihnen erstellten Status oder Ihre Fortbestehensprognose zur Verleihung maximaler Glaubwürdigkeit gegenüber Banken und anderen Gläubigern abgeben.
Fortbestehensprognose
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