- Diese Veranstaltung hat bereits stattgefunden.
Prüfung Einhaltung Formalvoraussetzungen für abzugssteuerpflichtige Sachverhalte
31. Dezember 2020
Sind grundsätzlich abzugssteuerpflichtige Sachverhalten nach dem jeweiligen DBA (Doppelbesteuerungsabkommen) von der Besteuerung in Österreich ausgenommen (Entlastung an der Quelle) und wird vom österreichischen Auftraggeber keine Abzugssteuer einbezahlt, ist spätestens am Jahresende zu prüfen, ob bei Vorliegen der Voraussetzungen auch die entsprechenden Nachweise gem. DBA-Entlastungsverordnung (insbesondere Ansässigkeitsbescheinigung) vorliegen. Die nachträgliche Beibringung ordnungsgemäßer Formulare innerhalb eines Jahres nach Zahlung ist in der Regel nicht schädlich.
