Abgeltung von passiven Reisezeiten bei Mitarbeitern

Passive Reisezeit und Reisen während der Wochenendruhe

Wann spricht man von Reisezeit?

Wenn der Arbeitnehmer im Auftrag des Arbeitgebers vorübergehend seinen Dienstort verlässt, um an anderen Orten seine Arbeitsleistung zu erbringen.

Passive Reisezeiten liegen vor,…

  • wenn der Arbeitnehmer während der Reise keine Arbeitsleistung erbringt oder
  • das KfZ nicht selbst lenkt.

Dies betrifft z.B. die Reise mit einem öffentlichen Verkehrsmittel oder die Mitfahrt als Beifahrer. Wichtig ist, es dürfen keine Arbeiten (z.B. E-Mail bearbeiten oder Kundentelefonate durchführen) erfolgen.

Reisezeiten am Wochenende

Immer wieder kommt es vor, dass Mitarbeiter die Wochenendruhe nicht einhalten können, da eine Anreise bereits am Sonntagabend erfolgt.

Steht dem Dienstnehmer für die passive Reise Ersatzruhezeit zu?

Die wöchentliche Ruhezeit wird als Wochenendruhe bzw. Wochenruhe bezeichnet. Anspruch auf Ersatzruhe besteht, wenn der Arbeitnehmer während seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt wird.

Seit der Entscheidung des Oberlandesgericht Linz vom 20.12.2017, ist diese Frage mit einem klaren JA zu beantworten. Das Oberlandesgericht Linz hat nämlich in seiner Entscheidung Ra 67/17 k festgehalten:

Einem Arbeitnehmer gebührt nicht nur für das Erbringen einer vom Arbeitgeber aufgetragenen Arbeitsleistung während der Wochenendruhe eine Ersatzruhe nach 6 Abs 1 ARG, sondern auch für passive Reisezeiten (hier: Fahrt zu einer Montagetätigkeit als Beifahrer in einem PKW).

Für den Arbeitnehmer macht es unter dem Blickwinkel der Störung der Wochenendruhe keinen Unterschied, ob er das Fahrzeug selbst lenkt oder nur Beifahrer ist – er kann die Reisezeit weder mit seiner Familie verbringen noch seinen Hobbys nachgehen.

Gegen dieses Urteil wurde Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH)eingelegt. Es gilt abzuwarten, wie dieser entscheidet.

Die Höchstarbeitszeiten im Fall einer passiven Reisezeit können bereits jetzt bis zu 12 Stunden pro Tag ausgeweitet werden.

Die Entlohnung für Passive Reisezeiten ist nicht gesetzlich geregelt. Treffen sie konkrete Vereinbarungen!

Der Oberste Gerichtshof hat nur festgelegt, dass bei fehlender kollektivvertraglicher Regelung auch ein geringeres Entgelt vereinbart werden kann. Es sollte daher eine konkrete Vereinbarung getroffen werden.

Achtung! Kilometergelder sind Aufwandsentschädigungen:

Diese zählen gemäß § 1014 ABGB nicht zum Entgelt und können daher nicht als Abgeltung eines Anspruches auf Entlohnung verwendet werden.

Weitere Informationen zum Thema Reisekosten finden Sie hier.

Gerne beraten wir Sie bei Entscheidungen rund um den Anspruch auf Ersatzruhezeiten!

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