Der Nationalrat hat am Mittwoch den 5. Juli die Erhöhung der Forschungsprämie beschlossen. Sie wird ab dem 1. Jänner 2018 von 12 auf 14 Prozent steigen.
Seit 2012 müssen Unternehmen zur Beantragung der Forschungsprämie ein Gutachten der Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) für die Geltendmachung eigenbetrieblicher Forschung und Entwicklung einholen. Der Antrag für eine detaillierte, umfangmäßig nicht beschränkte Darstellung des F&E (Forschung & Entwicklung)-Charakters darf max. den Umfang von 3.000 Zeichen pro Projekt umfassen. (Nur zum Vergleich: der Beitrag, den Sie gerade lesen, umfasst rund 2.000 Zeichen.) Da die Begrenzung der Zeichen öfters zu Schwierigkeiten der Darstellung des F&E Charakters führt, werden unserer Erfahrungen nach rund 20% der Forschungsprojekte in vorhinein von der FFG abgelehnt. Die Ablehnung erfolgt oft ohne nachvollziehbarer Begründungen, oft mit nur kurzen Stehsätzen. Diese aber hat das BFG bereits in mehreren Entscheidungen als ungeeignet für eine Ablehnung durch das Finanzamt erklärt.
Liegt nun eine negative Beurteilung vor, kann das Unternehmen hinsichtlich der abgelehnten Projekte mittels umfangreicher Beschreibung gegenüber dem Finanzamt Stellung nehmen. Dazu ist eine detaillierte nicht auf 3.000 Zeichen beschränkte Darstellung des Projektes erforderlich. Um über den Umweg über das Finanzamt das Projekt positiv begutachtet zu bekommen und die Forschungsprämie zu erlangen, gehört jedoch einiges an Erfahrung dazu, die erneute Beschreibung so zu verfassen, dass sie den Anforderungen der FFG genügt.
Das Finanzamt muss diese neue umfangreichere Stellungnahme bei seiner Entscheidung berücksichtigen. In den meisten Fällen aber übermittelt sie diese wieder an die FFG, um ein weiteres Gutachten anzufordern, welches nur dem Finanzamt zukommt. Erfolgt die neuerliche Beurteilung ebenfalls negativ, wird das Finanzamt einen negativen Bescheid erlassen. Gegen diesen kann wiederum Beschwerde beim BFG erhoben werden.
Kommt es im Anschluss zu einer Auszahlung der Forschungsprämie im Rahmen „der zweiten Chance“ verzögert sich diese um rund 4 Monate, da das neue Gutachten der FFG in der Regel erst drei bis vier Monate nach der Übermittlung der umfangreichen Beschreibung an das Finanzamt vorliegt.
Wir konnten bisher über den Umweg des Vorhalteverfahrens beim Finanzamt einige ursprünglich abgelehnte Projekte erfolgreich verteidigen und für unsere Klienten die Forschungsprämie lukrieren. Aus unserer Erfahrung lohnt es sich eine negative Begutachtung durch die FFG nicht gleich zu akzeptieren.
Lesen Sie auch unseren Artikel \“Investitionszuwachsprämie 2017 & Ausblick 2018\“.