
Frist Fälligkeit: Lohnabgaben des Vormonats
15. Juni
|Wiederkehrende Veranstaltung (Alle anzeigen)
Eine Veranstaltung, die im Abstand von 1 Monat(en) um 00:00 Uhr am 15. Tag des Monats stattfindet und unbegrenzt wiederholt wird.
Jeden 15. des Monats sind die Lohnabgaben für das Vormonats an das Finanzamt abzuführen (Lohnsteuer, Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag, Kommunalsteuer, Kammerumlage)
Beispiel: Lohnabgaben Jänner sind am 15. Februar fällig.
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